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   OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08   

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https://dejure.org/2011,7586
OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08 (https://dejure.org/2011,7586)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.09.2011 - 4 KO 30/08 (https://dejure.org/2011,7586)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. September 2011 - 4 KO 30/08 (https://dejure.org/2011,7586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBekVO § 2 Abs 2; ThürKGG § 42 Abs 2
    Beiträge; Beiträge (Wasser); Bekanntmachung; Zeitung; amtlicher Teil; Rechtsstaatsprinzip; Satzung; Rückwirkung; Festlegung des Bekanntmachungsorgans durch ständige Übung vor Inkrafttreten der ThürBekVO; Beitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen in einer Zeitung nur in einen für Bekanntmachungen bestimmten amtlichen Teil; Öffentliche Bekanntmachung in einer Zeitung in Thüringen

  • Justiz Thüringen

    Beiträge; Wasser; Bekanntmachung von Satzungen in Tageszeitungen; Heilung von Mängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 442
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Mit nachfolgendem Beschluss vom 26.10.2009 beschloss der Stadtrat der Beklagten im Nachgang zu dem Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - eine Änderungssatzung zur WVS 2009 mit Rückwirkung zum 22.08.1997 und eine Änderungssatzung zur BGS-WVS 2009 mit Rückwirkung zum 29.08.1997.

    Nach dem Hinweis auf Bekanntmachungsprobleme bei der BGS-WVS 1997 und auf Probleme bei der Abgrenzung der kommunalen Einrichtung von der des TZVEE entsprechend dem Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - habe sich die Beklagte neues Satzungsrecht gegeben.

    Bezug nehmend auf das Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - trägt sie ergänzend vor, dass die Beitragsbescheide auch wegen einer unzureichenden Abgrenzung der W asserversorgungseinrichtung der Beklagten von der des TZVEE und damit einer unwirksamen Widmung rechtswidrig seien.

    Ist eine Widmung nicht nachweisbar oder aus Indizien ableitbar, spricht eine Vermutung dafür, dass eine für die Allgemeinheit nutzbare kommunale Einrichtung als öffentliche Einrichtung organisiert ist (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - ThürVGRspr. 2009, 109 m. w. Nw.).

    Abzugrenzen sind dabei die Aufgabenübertragung auf einen anderen Hoheitsträger nach § 61 Abs. 1 Satz 1 ThürWG und die Erfüllungsübertragung gemäß § 61 Abs. 2 ThürWG i. V. m. § 58 Abs. 4 Satz 2 ThürWG unter Beibehaltung der Aufgabe bei der beseitigungspflichtigen Kommune (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil zur (Teil-)Aufgabenübertragung im Bereich der Abwasserbeseitigung - 4 KO 1313/05 - a. a. O.).

    Denn die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes und seine Aufgaben ergeben sich gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 ThürKGG aus den Regelungen der von den Mitgliedsgemeinden vereinbarten Verbandssatzung (siehe hierzu das Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - a. a. O.).

    Im Verhältnis zur VS 1992 enthielt die Neufassung der VS 1998 die Beschränkung der zuvor umfassenden Aufgabe der Wasserversorgung durch den Zweckverband im Verbandsgebiet auf eine Teilaufgabe der überörtlichen Wasserversorgung (vgl. zur zulässigen Beschränkung auf einen Teilzweckverband das Senatsurteil vom 29.09.2008 - 4 KO 1313/05 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    2001, 131 = LKV 2001, 415 und vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVGRspr.

    2002, 217 = LKV 2002, 138 = ThürVBl.

    Ohne diese Anlage fehlt es der Satzung jedoch an einem unerlässlichen Mindestbestandteil einer Verbandssatzung und sie ist unwirksam (vgl. das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

    In diesem Sinne kommt es auch nicht auf die wörtliche Wiedergabe einer erteilten Genehmigung an, sondern auch die nur nachrichtliche Wiedergabe einer erteilten aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist geeignet, konstitutive Wirkung zu entfalten (siehe die Senatsurteile vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O. und vom 08.10.2007 - 4 KO 649/05 - LKV 2008, 115 = ThürVBl. 2008, 157; Blomenkamp in Driehaus, a. a. O., Rn. 1418 b zu § 8).

    Vielmehr soll sich der Rechtsverkehr, wie bei der Verbandssatzung selbst, auf den bekannt gemachten Inhalt der Genehmigung verlassen dürfen (hierzu das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang mit den in der Verbandssatzung genannten Verbandsmitgliedern zur Entstehung (vgl. Urteile des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr.

    2001, 131 = LKV 2001, 415 und vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVGRspr.

    Es ist nach den im Berufungsverfahren vorliegenden Behördenvorgängen auch nicht ersichtlich, dass die Beklagte ausnahmsweise deshalb nicht Mitglied des TZVEE geworden sein könnte, weil ein extremer Missbrauchsfall vorliegen und die Gründung des Zweckverbandes etwa durch keines seiner Mitglieder vereinbart worden sein könnte (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    2004, 120 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr.

    2003, 129 = LKV 2003, 237 zu den zwingenden Formanforderungen für die Bekanntmachung in einem Amtsblatt).

    Ob die Bekanntmachung der VS des TZVEE und ihrer Genehmigung am 03.11.1992 in den Zeitungen "Mitteldeutsche Allgemeine", "Thüringer Allgemeine" und "Eisenacher Presse" sowie am 05.11.1992 im "Bürgerboten" den TZVEE als Zweckverband zur Entstehung bringen konnte, hängt davon ab, ob und wie der Landkreis Eisenach, dessen Landrat damals gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG in der Ausgangsfassung vom 11.06.1992 Aufsichtsbehörde des TZVEE war, seine Satzungen bekannt machte (zur maßgeblichen Bekanntmachungsregelung des Landkreises, dem der Landrat als Aufsichtsbehörde angehört: Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05

    Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Zum anderen muss sie im Gegensatz zu einer bloß nachrichtlichen Information als amtliche Verlautbarung im Sinne eines zum Rechtsetzungsverfahren gehörigen Formalakts erkennbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 10 CN 2.05 - BVerwGE 126, 388 m. w. Nw.).

    Dagegen kann von ihm in diesem Fall nicht erwartet werden, auch die weiteren in der Bekanntmachungsregelung festgelegten Publikationsorgane auszuwerten oder gar eine Bekanntmachung in überhaupt nicht benannten Organen in Betracht zu ziehen (hierzu BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 10 CN 2.05 - BVerwGE 126, 388).

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Die Genehmigung des Austritts der Beklagten genügt allein nicht, um den Austritt rechtlich wirksam werden zu lassen, denn der Austritt wird gemäß § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKGG erst am Tag nach der Bekanntmachung der geänderten bzw. neu gefassten Verbandssatzung und ihrer Genehmigung wirksam, aus der der Austritt ersichtlich ist (vgl. das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.).

    Daher wird etwa die Veränderung des Mitgliederbestandes eines kommunalen Zweckverbandes durch den genehmigungspflichtigen Beitritt neuer Mitgliedsgemeinden (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 ThürKGG) ungeachtet etwaiger Verfahrensfehler regelmäßig am Tag nach der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der entsprechenden Änderung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wirksam (vgl. das Senatsurteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Vor dem Inkrafttreten der ThürBekVO konnte ein Organ für die Bekanntmachung von Satzungen durch ständige tatsächliche Übung festgelegt werden, wenn eine ausdrückliche Bekanntmachungsregelung nicht existierte (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 9. Dezember 2003 - 4 KO 583/03 -).

    Es genügt auch ein formloser Beschluss der Vertretungskörperschaft (z. B. Geschäftsordnung), eine durch ständige Übung bestimmte Form oder jede Festlegung in anderer Weise, die für den Normadressaten hinreichend sicherstellt, dass er sich dort (und nicht etwa an anderer Stelle) über das aktuell geltende Recht informieren kann (vgl. das Senatsurteil vom 09.12.2003 - 4 KO 583/03 - ThürVGRspr 2005, 7 - 15).

  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Bestimmt die Gemeinde - wie die Beklagte - in ihrer Hauptsatzung eine Zeitung als Publikationsorgan für die Bekanntmachung von Satzungen, sind die landesrechtlichen Formvorschriften für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einer Zeitung seit In-Kraft-Treten der ThürBekVO ebenso zwingend zu beachten wie die Formanforderungen an die Bekanntmachung in einem Amtsblatt (hierzu der Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - ThürVGRspr.

    Daher ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen, ob die Art und Weise der Bekanntmachung im konkreten Teil der Zeitung ausreicht, um den Text als amtliche Bekanntmachung einer Norm erkennen und neben den sonstigen Bekanntmachungen, Anzeigen und Inseraten auffinden zu können (vgl. den Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - a. a. O.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Es obliegt vielmehr dem zuständigen Normgeber, das Verkündungsverfahren so auszugestalten, dass es seine rechtsstaatliche Funktion erfüllt, der Öffentlichkeit die verlässliche Kenntnisnahme vom geltenden Recht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 [291]).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
    Auch dem Inhalt der Bescheide und den beigefügten Rechtsbehelfsbelehrungen ist eindeutig zu entnehmen, dass sie von der Stadtverwaltung der Beklagten erlassen wurden (hierzu im Einzelnen: Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 948/04 - zur Nichtigkeit eines Bescheides des Eigenbetriebes: Senatsbeschluss vom 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07 - ThürVGRspr. 2010, 65 = ThürVBl. 2009, 31 = LKV 2009, 35).
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

  • OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03

    Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung

  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines

  • FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08

    Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base

  • OVG Thüringen, 29.10.2007 - 4 EO 1320/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Pflicht zur Rückzahlung von Abwasserbeiträgen bei einem

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 ZEO 154/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21

    Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung

    Gemäß § 1 Abs. 5 und § 3 Abs. 1 der Verbandssatzung vom 20. Dezember 2002 erstreckte sich die Zuständigkeit des Antragsgegners - ebenso wie bei dem AZVE - abwasserseitig jedoch lediglich auf die überörtlichen Anlagen der Abwasserentsorgung, während seine Mitglieder zunächst weiterhin die Teilaufgabe der örtlichen Abwasserversorgung wahrnahmen und hierfür auch eigene Beitragsbescheide erließen bzw. schon vor der Gründung des Antragsgegners erlassen hatten (vgl. dazu insbesondere die Senatsurteile vom 29. September 2008, Az.: 4 KO 1313/05, vom 8. September 2011, Az.: 4 KO 30/08 - wasserseitig -, 4 KO 690/07 und 4 KO 691/07 - abwasserseitig - und Senatsbeschluss vom 1. März 2016, Az.: 4 ZKO 109/16).
  • OVG Thüringen, 30.09.2022 - 4 EO 501/22

    Verlegung eines Wasserzählers wegen überlanger Grundstücksanschlussleitung

    Ist eine Widmung nicht nachweisbar oder aus Indizien ableitbar, spricht eine Vermutung dafür, dass eine für die Allgemeinheit nutzbare kommunale Einrichtung als öffentliche Einrichtung organisiert ist (hierzu im Einzelnen die Senatsurteile vom 29. September 2008 - 4 KO 1313/05 - ThürVGRspr. 2009, 109 m. w. N.; vom 8. September 2011 - 4 KO 30/08 -, juris Rn. 74 und Urteil vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - juris Rn. 76 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Welchen Zwecken eine öffentliche Einrichtung dient und welchen Nutzungsumfang sie hat, wird durch ihre Widmung bestimmt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 10 ME 130/12 - OVG Thüringen, Urt. v. 8. September 2011 - 4 KO 30/08 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09

    Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die

    Sie entsprach den Anforderungen des rechtsstaatlichen Publizitätsgebots, da die Bürger verlässlich Kenntnis vom Inhalt des Ortsrechts nehmen konnten (zu diesen rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an eine Bekanntmachungsregelung vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 CN 2/05 - BVerwGE 126, 388-397 m. w. N. und auch Senatsurteil vom 8. September 2011 - 4 KO 30/08 - ThürVBl 2012, 79-85 = KStZ 2012, 98-100; zur Unbestimmtheit einer Regelung über die Bekanntmachung in den "auflagestärksten.
  • OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05

    Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines

    Ein bisheriger Aufgabenträger ist zur Heilung seines Satzungsrechts für einen zurückliegenden Zeitraum, in dem er selbst Aufgabenträger mit Satzungshoheit war, auch dann zuständig, wenn er im Zeitpunkt der Beschlussfassung keine Satzungshoheit mehr hat (vgl. Senatsurteil vom 8. September 2011 - 4 KO 30/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 02.07.2015 - 4 N 411/12

    Normenkontrolle; Feststellung der Nichtigkeit der Verbandssatzung eines

    Vor Gründung des Antragsgegners existierten in seinem Gebiet zwei Anfang der neunziger Jahre gegründete Zweckverbände, von denen der eine die Aufgabe der Wasserversorgung und der andere die Aufgabe der Abwasserbeseitigung - aber jeweils beschränkt auf die überörtliche Aufgabe - wahrnahm (vgl. Senatsurteile vom 8. September 2011 - 4 KO 30/08 - und - 4 KO 690/07 - zur Entstehungsgeschichte des Trinkwasserzweckverbandes Eisenach-Erbstromtal sowie Senatsurteil vom 29. September 2008 - 4 KO 1313/05 - zur Entstehungsgeschichte des Abwas-.
  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Dieses beinhaltet, dass die Bürger verlässlich Kenntnis vom Inhalt des Ortsrechts nehmen können (zu diesen rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an eine Bekanntmachungsregelung vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 10 CN 2/05 - BVerwGE 126, 388-397 m. w. N., Senatsurteile vom 29. Oktober 2013 - 4 KO 840/09 - juris und 8. September 2011 - 4 KO 30/08 - ThürVBl 2012, 79-85 = KStZ 2012, 98-100).
  • VG Weimar, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Verpflichtung eines Abwasserzweckverbands in Abwicklung

    Ein bisheriger Aufgabenträger ist zur Heilung seines Satzungsrechts für einen zurückliegenden Zeitraum, in dem er selbst Aufgabenträger mit Satzungshoheit war, auch dann zuständig, wenn er im Zeitpunkt der Beschlussfassung keine Satzungshoheit mehr hat (vgl. Senatsurteil vom 8. September 2011 - 4 KO 30/08 -).
  • VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12

    Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung

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